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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 181e Grob fahrlässiges umweltgefährdendes Betreiben von Anlagen

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
2
III.
Innere Tatseite
3, 4
IV.
Strafe
5
V.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
6, 7
VI.
Tätige Reue
8

I. Allgemeines

1

§ 181e erfasst die fahrlässige Begehung des § 181d Abs 1 und enthält darüber hinaus die in § 181d Abs 2 genannten Qualifikationen.

II. Äußere Tatseite

2

Hins der äußeren Tatseite gelten die Ausführungen zu § 181d Rz 3 ff. Die objektive Sorgfaltswidrigkeit ist im Handeln entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag begründet. Hinsichtlich der Qualifikationen gelten die Ausführungen zu § 181d Rz 9 ff.

III. Innere Tatseite

3

Es ist Fahrlässigkeit (§ 6) erforderlich. Dabei genügt es, dass nur die potenzielle Gefährdung fahrlässig bewirkt wurde; die Tathandlung und der Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (einen behördlichen Auftrag) können auch vorsätzlich begangen worden sein. Zur Irrtumsregelung s § 183a Abs 2.

4

Es genügt aber nicht einfache Fahrlässigkeit, vielmehr muss sich der Täter grob fahrlässig iSd § 6 Abs 3 verhalten. Dies ist dann zu bejahen, wenn dem Täter eine ungewöhnliche und auffallende Sorglosigkeit unterlaufen ist und daher ...

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