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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 181c Fahrlässiges umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
2
III.
Innere Tatseite
3
IV.
Strafe
4
V.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
5, 6
VI.
Tätige Reue
7

I. Allgemeines

1

§ 181c erfasst die fahrlässige Begehung des § 181b Abs 1 und Abs 3. Er enthält darüber hinaus die in § 181b Abs 2 genannten Qualifikationen. Hinsichtlich des Abs 3 ist die Strafbarkeit auf grobe Fahrlässigkeit (s dazu § 6 Abs 3) beschränkt.

II. Äußere Tatseite

2

Hins der äußeren Tatseite gelten die Ausführungen zu § 181b Rz 3 ff. Die objektive Sorgfaltswidrigkeit ist allein schon im Handeln entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag begründet. Hinsichtlich der Qualifikationen gelten die Ausführungen zu § 181b Rz 9 ff.

III. Innere Tatseite

3

Es ist Fahrlässigkeit (§ 6) erforderlich. Dabei genügt es, dass nur die potenzielle Gefährdung fahrlässig bewirkt wurde; die Tathandlung und der Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (einen behördlichen Auftrag) können auch vorsätzlich begangen worden sein. Zur Irrtumsregelung s § 183a Abs 2. Bei Abs 3 ist grobe Fahrlässigkeit erforderlich: Dies setzt eine ungewöhnliche und auffallende Sorgl...

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