Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 177d Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tathandlung
2
III.
Innere Tatseite
3
IV.
Strafe
4

I. Allgemeines

1

§ 177d ist durch internationale Vorgaben begründet (dazu Aicher-Hadler, WK2 § 177d, 177e Rz 1 f; Flora, SbgK § 177d Rz 2). Es ist verwaltungsakzessorisch: Der Täter muss entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag handeln. Siehe dazu § 71 Chemikaliengesetz 1996 idgF.

II. Tathandlung

2

Tathandlungen sind das Herstellen, Einführen, Ausführen (siehe § 177a Rz 5, wobei die Handlungen nicht auf das Inland beschränkt sind; Flora, SbgK § 177d Rz 11), In-Verkehr-Setzen (im Sinn von Zur-Verfügung-Stellen an Dritte; Flora, SbgK § 177d Rz 13) oder Verwenden (siehe § 177b Rz 4) von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Hinsichtlich der Stoffe verweist die RV 1392 BglNR 24. GP zu Art 1 Z 3 auf die Anhänge I und II Teil A der EG-Verordnung 2037/2000/EG.

III. Innere Tatseite

3

Es ist bedingter Vorsatz erforderlich (Reindl-Krauskopf/Salimi, Umweltstrafrecht Rz 237). Der Vorsatz muss sich auch auf die Eigenschaft des Stoffes beziehen und auf die Rechtsvorschrift, die übertreten wird (Fl...

Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden