zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 175 Vorbereitung eines Verbrechens durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3
IV.
Innere Tatseite
46
V.
Strafe
7
VI.
Tätige Reue gemäß Abs 2
8, 9
VII.
Abgrenzung

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen dem früheren § 6 SprengstoffG. Wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit werden bereits Vor- und Nebenakte von Sprengstoffverbrechen oder Verbrechen durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen als selbständig strafbar erklärt (Vorbereitungsdelikt), uzw in Ergänzung zu § 277 (Verbrecherisches Komplott) und § 278 (Kriminelle Vereinigung).

II. Tatobjekt

2

Objekt sind

1.

Kernbrennstoffe (zB Uran 235, Plutonium 239) und radioaktive Stoffe (Radionuklide);

2.

Sprengstoffe (s bei § 173), Bestandteile eines Sprengstoffs;

3.

jede zur Herstellung oder Benutzung eines dieser Stoffe erforderliche Vorrichtung (zB Zündschnüre: SSt 15/8).

III. Äußere Tatseite

3

Die Tathandlung besteht im

a)

Anfertigen oder

b)

Erwerben oder

c)

Besitzen eines dieser Stoffe oder einer in Rz 2 bezeichneten Vorrichtung bzw

d)

im Überlassen eines dieser Stoffe (einem anderen), worunter nach SSt 14/72 auch das Mitwirken bei der Verteil...

Daten werden geladen...