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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 22 Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Voraussetzungen für die Einweisung
29a
III.
Absehen von der Unterbringung
1014
IV.
Dauer und Reihenfolge, Verfahrensrechtliches
1518

I. Allgemeines

1

Personen, die dem Missbrauch berauschender Mittel oder von Suchtmitteln ergeben sind und deshalb straffällig werden, müssen, soweit dies möglich ist, entwöhnt werden. Haben sie längere Freiheitsstrafen zu verbüßen, so wird idR diese Entwöhnung im Rahmen des Strafvollzugs allein durch dessen Dauer und die damit verbundene Unmöglichkeit, solche Mittel zu erhalten, erfolgen. Kürzere Freiheitsstrafen bzw Geldstrafen können hingegen die entwöhnende Wirkung nicht herbeiführen. Hier wird die Strafe durch die Anordnung der Unterbringung des Rechtsbrechers in einer Entwöhnungsanstalt ergänzt.

II. Voraussetzungen für die Einweisung

2

In eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher ist einzuweisen,

a)

wer dem Missbrauch eines berauschenden Mittels oder eines Suchtmittels ergebe...

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