StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020
1. Aufl. 2020
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§ 21 Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Schrifttum
Bertel, Die Prognose im StGB. Eine Betrachtung zu dessen § 21 bis 23, Forensia 1-1975/76, 29; Burgstaller, Empirische Daten zum neuen Strafrecht, ÖJZ 1983, 617 (624); Eder-Rieder, Die freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahmen (1985); Eder-Rieder, § 287 StGB als Anlaßtat für die Unterbringung in einer Anstalt nach § 21 Abs 1 StGB? ÖJZ 1986, 362; Eder-Rieder, Die Auswirkungen des StRÄG 1987 auf die freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahmen (§§ 21 bis 23 StGB), ÖJZ 1990, 505; Eder-Rieder, Ist § 287 StGB als Anlaßtat nach § 21 Abs 1 StGB denkbar? ÖJZ 1992, 407; Eder-Rieder/Mitterauer, Alternativen zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB? ÖJZ 1999, 595; Eder-Rieder/Mitterauer, Bedingte Nachsicht der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB, ÖJZ 2008, 50; Fleisch, Das Strafgesetzbuch und der psychiatrische Sachverständige, ÖJZ 1977, 541; Gratz, Die Praxis der Unterbringung zurechnungsfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher (1986); Haberler, Psychiatrische Aufgaben und Probleme bei der Betreuung geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 1 StGB, RZ 1981, 75; Haberler, Erfahrungen mit der Unterbringung geisti...