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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 158 Begünstigung eines Gläubigers

Margarethe Flora

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2
III.
Äußere Tatseite
35
IV.
Innere Tatseite
6
V.
Vollendung – Versuch
7
VI.
Abgrenzung
8, 9
VII.
Strafe
VIII.
Strafausschluss gemäß Abs 2
IX.
Tätige Reue
X.
Konkurrenz

I. Allgemeines

1

Die Strafbestimmung entspricht dem früheren § 485 StG. Sie soll verhindern, dass der Gemeinschuldner nach eingetretener Zahlungsunfähigkeit durch Besserstellung eines (oder einzelner) Gläubiger(s) das Prinzip der Gleichbehandlung aller verletzt und dadurch die anderen Gläubiger (oder wenigstens einen von ihnen) benachteiligt.

II. Tatsubjekt

2

Unmittelbarer Täter kann nur sein, wer Schuldner mehrerer Gläubiger bzw leitender Angestellter des Schuldners nach § 161 Abs 1 ist; der Täter muss mindestens zwei Gläubiger haben (Bertel/Schwaighofer/Venier, BT I13 § 158 Rz 1; Fabrizy, StGB12 § 158 Rz 1; Fuchs/Reindl-Krauskopf, BT I5 253; Kirchbacher, WK2 § 158 Rz 3; Rainer, SbgK § 158 Rz 4; für mindestens drei Gläubiger: Birklbauer/Hilf/Tipold, BT I3 § 158 Rz 6; Lewisch, BT I2 276). Es handelt sich daher um ein Sonderdelikt, wobei die geforderte Subjektqualität das Unrecht der Tat bestimmt.

III. Äußere Tatseite

3

Die Tathandlung b...

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