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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 153e Organisierte Schwarzarbeit

Alexander Zierl

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Äußere Tatseite
A.
Illegale Erwerbstätigkeit
36
B.
Tathandlungen/Täterkreis § 153e Abs 1 Z 1
712
C.
Tathandlungen/Täterkreis § 153e Abs 1 Z 2
1316
D.
Führende Tätigkeit in einer Verbindung
17, 18
III.
Innere Tatseite
19, 20
IV.
§ 153e Abs 2
V.
Konkurrenz
2225

I. Allgemeines

1

Durch das Sozialbetrugsgesetz (BGBl I 2004/152) wurde das StGB um den Tatbestand der organisierten Schwarzarbeit (§ 153e) erweitert. Die Bestimmung verfolgt nicht das Ziel der Pönalisierung von nicht zu Erwerbszwecken erbrachten Hilfsleistungen, zB im Familien-, Freundes- und Nachbarschaftskreis (EBRV 698 BlgNR 22. GP 4), vielmehr soll organisierter „Pfusch“ im großen Stil bekämpft werden (Reindl-Krauskopf, RdA 2008, 391).

2

§ 153e dient der Sicherung des Beitrags- und Abgabenaufkommens, zudem wird der redliche Wettbewerb geschützt. Darüber hinaus sollen illegal Erwerbstätige vor ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und Beitragsverlusten in der Pensionsversicherung bewahrt werden (12 Os 27/13g = JBl 2014, 468; Kirchbacher/Presslauer in WK2 § 153e Rz 2; Meissnitzer, Sozialbetrug 193).

II. Äußere Tatseite

A. Illegale Erwerbstätigkeit

3

Illegal erwerbst...

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