zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 163

Ausländische Verluste


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ausländische Verluste (Kennzahl 746)
Unter der Kennzahl 746 sind jene ausländischen Verluste einzutragen, die nach dem VwGH-Erkenntnis vom , 99/14/0217, mit inländischen Einkünften ausgeglichen worden sind und die Einkünfte (Kennzahlen 310, 320, 330 oder 370) gekürzt haben.
Wenn zu einem späteren Zeitpunkt diese ausländischen Verluste doch im Ausland berücksichtigt werden (weil z. B. im Ausland positive Einkünfte erzielt und damit die Verluste im Ausland ausgeglichen werden), dann kommt es zur Nachversteuerung. Dann sind die Verluste, soweit sie im Ausland in diesem Jahr berücksichtigt werden, in der Kennzahl 792 einzutragen (siehe Anmerkung 67 auf Seite S 159).
81


Daten werden geladen...