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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 196
Einheitliche und gesonderte Feststellungen ab 2006
Einheitliche und gesonderte Feststellungen ab 2006
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Die Steuererklärung bei einheitlicher und gesonderter
Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften oder Personengemeinschaften
hat ab 2006 elektronisch zu erfolgen (§ 43 EStG, Betrugsbekämpfungsgesetz 2006,
BGBl. I Nr. 99/2006). Dies gilt für betriebliche Einkünfte, also für Einkünfte aus
Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbetrieb genauso wie für
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Verteilung der Einkünfte richtet sich, wenn nicht, wie im Folgenden erläutert, abweichende Angaben gemacht werden, nach den im Steuerakt angemerkten Beteiligungsverhältnissen. Bevor daher eine Feststellungsarklärung abgegeben wird, ist zu kontrollieren, ob die Beteiligungsverhältnisse sich nicht geändert haben. Diesfalls sind die geänderten Beteiligungsverhältnisse dem Finanzamt mittels des Formulares Verf 60 mitzuteilen. Ist die Gemeinschaft oder Gesellschaft erst 2006 gegründet worden, ... |