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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite 155

Einkünfte als Beteiligter


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Einkünfte als Beteiligter
Bei einer Beteiligung an einer Hausgemeinschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfolgt eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte. Diese Feststellung ist für den Einkommensteuerbescheid bindend. Bei der elektronischen Einreichung der Einkommensteuererklärung ist dann die Steuernummer des Feststellungsfinanzamtes einzugeben und das vorläufige Ergebnis, soferne dieses noch nicht festgestellt worden ist.
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