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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite 194

Verteilung von Herstellungen


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Verteilung von Herstellungen (Kennzahlen 9440, 9480 und 9500)
Werden zur Finanzierung der begünstigten Herstellungsaufwendungen gesetzlich vorgesehene Mieterhöhungen vorgenommen, kann der Herstellungsaufwand gleichmäßig auf die Laufzeit der erhöhten Mieten, mindestens aber gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt werden (Näheres siehe bei Anm. 56, Seite S 151 ff.). Führen Sie bitte den Verteilungszeitraum an. Bei einer Antragstellung auf Verteilung ist unter der Kennzahl 9440 die Gesamthöhe der 2006 angefallenen Herstellungsaufwendungen anzugeben. Unter der Kennzahl 9480 sind sämtliche auf 2006 entfallenden Herstellungszehntel/-fünfzehntel, somit auch solche aus einer in Vorjahren erfolgten Antragstellung auf Verteilung einzutragen. Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988, die nicht in Zehnteln/Fünfzehnteln abgesetzt werden, sind im Rahmen der AfA unter Kennzahl 9500 zu berücksichtigen.
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