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Die Umsatzsteuererklärung für 2006
Die Umsatzsteuererklärung für
2006
Die Umsatzsteuererklärung 2006
ist, ebenso wie dies für Umsatzsteuervoranmeldungen bereits geltendes Recht ist,
grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten wurde
für das Jahr 2003 eine generelle Verpflichtung zur elektronischen Einreichung nur für
diejenigen Steuerpflichtigen angenommen, die über einen Internetanschluss verfügen und
auf Grund der 100.000-€ -Umsatzgrenze (§ 21 UStG Abs. 4 in Verbindung mit der
Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002) ohnehin schon zur elektronischen Einreichung der
Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Dabei gilt diese "Vermutung der
Unzumutbarkeit" jedoch nicht nur für jene Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung
selbst einreichen, sondern auch für den zur Abgabe beauftragten steuerlichen
Vertreter.
Bei der elektronischen Übermittlung wird die Erklärung
entweder im so genannten Dialogverfahren am Bildschirm ausgefüllt und online übermittelt
oder als von einer Software beim Einreichenden erstellte (XML-)Datei über FINANZOnline
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