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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 226

Die Umsatzsteuererklärung für 2006

Die Umsatzsteuererklärung für 2006
Die Umsatzsteuererklärung 2006 ist, ebenso wie dies für Umsatzsteuervoranmeldungen bereits geltendes Recht ist, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten wurde für das Jahr 2003 eine generelle Verpflichtung zur elektronischen Einreichung nur für diejenigen Steuerpflichtigen angenommen, die über einen Internetanschluss verfügen und auf Grund der 100.000-€ -Umsatzgrenze (§ 21 UStG Abs. 4 in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002) ohnehin schon zur elektronischen Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Dabei gilt diese "Vermutung der Unzumutbarkeit" jedoch nicht nur für jene Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung selbst einreichen, sondern auch für den zur Abgabe beauftragten steuerlichen Vertreter.
Bei der elektronischen Übermittlung wird die Erklärung entweder im so genannten Dialogverfahren am Bildschirm ausgefüllt und online übermittelt oder als von einer Software beim Einreichenden erstellte (XML-)Datei über FINANZOnline ...

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