Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 194
Verteilung von Instandsetzungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Verteilung von Instandsetzungen (Kennzahlen 9430, 9470 und 9520) Instandsetzungsaufwendungen sind (nach allfälliger Kürzung um entsprechend gewidmete steuerfreie Subventionen aus öffentlichen Mitteln) bei Wohngebäuden zwingend auf zehn Jahre verteilt abzusetzen. Bei Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen (z. B. betrieblich genutzte Gebäude), können nicht regelmäßige Instandsetzungsaufwendungen wahlweise sofort oder auf zehn Jahre verteilt abgesetzt werden (Näheres siehe bei Anm. 56 Seite S 151 ff.). Bei einer Verteilung der Instandhaltungsaufwendungen bzw. Instandsetzungsaufwendungen ist unter der Kennzahl 9430 die Gesamthöhe der 2006 angefallenen Instandhaltungsaufwendungen (Instandsetzungsaufwendungen) anzugeben. Unter der Kennzahl 9470 sind sämtliche auf 2006 entfallenden Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungszehntel anzusetzen, somit - bei Instandhaltungsaufwendungen oder Instandsetzungsaufwendungen in anderen als Wohngebäuden - auch solche aus einer in Vorjahren erfolgten Antragstellung auf Verteilung. Sofort abgesetzte Instandhaltungsaufwendungen oder Instandsetzungsaufwendungen (bei anderen als Wohngebäuden) sind unter Kennzahl 9520 einzutragen. | V8 |