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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite 187

Gewinnermittlung


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Gewinnermittlung
Grundsätzlich sind die unter "1. Gewinnermittlung" einzutragenden Betriebseinnahmen (Kennzahlen 9040 bis 9090) und Betriebsausgaben (Kennzahlen 9100 bis 9230) mit den steuerlich maßgeblichen Werten einzutragen. Eine Eintragung ist unter "2. Korrekturen des Gewinnes/Verlustes (Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung)" nur unter Kennzahl 9290 dann vorzunehmen, wenn
• in der Kennzahl 9090 ausländische Kapitalerträge enthalten sind, die mit dem besonderen Steuersatz nach § 37 Abs. 8 (25%) besteuert werden können und/oder
• in der Kennzahl 9090 endbesteuerungsfähige inländische Kapitalerträge enthalten sind, für die die Mitveranlagung beantragt wird.
B8

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