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Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist
Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten
ist
Bei der Ermittlung des Gewinnes für 2006 sind einige Punkte besonders
zu beachten.
1. Begünstigung des nichtentnommenen Gewinnes (§ 11a
EStG)
Für natürliche Personen (Einzelunternehmer und
Mitunternehmerschaften) besteht seit 2004 die begünstigte Besteuerung
des nicht entnommenen Gewinnes. Dies gilt aber nur bei Einkünften
aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb bei Bilanzierung (§ 11a EStG, BGBl. I
Nr. 71/2003) für einen Betrag bis zu 100.000 € pro Person. Dieser Höchstbetrag
kann nur einmal im Jahr ausgeschöpft werden, auch wenn jemand bei mehreren
Gesellschaften beteiligt ist. Der nicht entnommene Gewinn kann mit dem ermäßigten
Steuersatz nach § 37 Abs. 1 EStG (halber Steuersatz) besteuert werden.
2.
Bildungsfreibetrag (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG) und Bildungsprämie (§ 108c
EStG)
Für Arbeitgeber gibt es als zusätzliche Förderung für Investitionen
in die Ausbildung oder Fortbildung seiner Arbeitnehmer einen Bildungsfreibetrag in Höhe
von 20% der entsprechenden Aufwendungen (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG). Diese steuerliche
Begünstigung ist außerbilanzmäßig geltend zu ma...