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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 127

Erklärung über zusätzliche Bezüge: Fortzsetzung


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Ab 2005 sind Einkünfte, die aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungens steuerfrei sind (z. B. Bezüge der UNO, UNIDO etc.), gesondert anzugeben.
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