Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 127
Erklärung über zusätzliche Bezüge: Fortzsetzung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ab 2005 sind Einkünfte, die aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungens steuerfrei sind (z. B. Bezüge der UNO, UNIDO etc.), gesondert anzugeben. | 6 |