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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite 196

Die Feststellungserklärung E 6


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Die Feststellungserklärung E 6
1. Erklärungspflicht
Diese Erklärung ist abzugeben, wenn mehrere Personen beteiligt sind an Einkünften aus:
a) Land- und Forstwirtschaft, sofern diese Einkünfte nicht nach Durchschnittssätzen ermittelt werden; in diesem Falle ist der Vordruck E 25 zu verwenden;
b) selbständiger Arbeit (z. B. Anwaltsgemeinschaft);
c) Gewerbebetrieb (z. B. OHG, KG und andere Mitunternehmerschaften);
d) Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens (z. B. Grundstücksgemeinschaft).
Es ist gleichgültig, ob die Beteiligten natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen sind. Durch die Abgabe dieser Erklärung wird die Verpflichtung der einzelnen Beteiligten, ihre Einkommensteuererklärungen oder Körperschaftsteuererklärungen abzugeben, nicht berührt.
2. Bilanzierung
Der Erklärung ist bei Bilanzierung eine Abschrift des Vermögensvergleiches (Bilanz) mit Gewinn- und Verlustrechnung anzuschließen, sofern diese Unterlagen nicht elektronisch übermittelt werden.
3. Einkünfte oder erneute Beteiligung
In der Erklärung E 6 sind die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte je nach Einkunftsart in die Punkte 1a, 2a, 3a oder 4a einzutragen. Für den Fall (eher die A...

















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