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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite 234

Andere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug


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Andere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (Kennzahl 015)
Darunter fallen u. a. folgende in § 6 Abs. 1 UStG aufgezählte Umsätze:
Z 2: die Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt
Z 3: die Beförderung von Gegenständen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr und verschiedene andere Beförderungsleistungen
Z 4: die Lieferung von Gold an Zentralbanken
Z 5: die Vermittlung der z. B. unter Z 1 bis 4 und Z 6 fallenden Umsätze
Z 6: die Lieferung von eingeführten Gegenständen an Abnehmer, die keinen (Wohn-) Sitz im Gemeinschaftsgebiet haben. Außerdem fallen unter diese Ziffer die Steuerbefreiung von Lieferungen von Kfz und die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke an Diplomaten (VO BGBl. II Nr. 581/2003, Rz. 742 ff. UStR 2000).
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