Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 234
Andere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Andere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (Kennzahl 015) Darunter fallen u. a. folgende in § 6 Abs. 1 UStG aufgezählte Umsätze: Z 2: die Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt Z 3: die Beförderung von Gegenständen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr und verschiedene andere Beförderungsleistungen Z 4: die Lieferung von Gold an Zentralbanken Z 5: die Vermittlung der z. B. unter Z 1 bis 4 und Z 6 fallenden Umsätze Z 6: die Lieferung von eingeführten Gegenständen an Abnehmer, die keinen (Wohn-) Sitz im Gemeinschaftsgebiet haben. Außerdem fallen unter diese Ziffer die Steuerbefreiung von Lieferungen von Kfz und die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke an Diplomaten (VO BGBl. II Nr. 581/2003, Rz. 742 ff. UStR 2000). | 9 |