Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 188
Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z. B. AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z. B. AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter) (Kennzahl 9130) Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben hier Abschreibungen auf das Anlagevermögen (§§ 7, 8) einschließlich vorzeitiger und beschleunigter Abschreibungen sowie sofort abgesetzte geringwertige Anlagegüter (§ 13) einzutragen. Geringwertige Anlagegüter sind solche, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall 400 € nicht übersteigen. Sie können entweder über die AfA abgesetzt oder sofort abgeschrieben werden (Wahlrecht). | B18 |