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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 170
Katastrophenschäden
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Katastrophenschäden (Kennzahl 475) Schäden durch Naturkatastrophen, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinenschäden, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Siehe dazu den Beitrag von Gerhard Gaedke in SWK-Heft 26/2002, Seite S 689, und sehr ausführlich die Information des Finanzministeriums in SWK-Heft 28/2002, Seite S 733 ff. S. S 171Zur Berücksichtigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung siehe bei Peter Pülzl in SWK-Heft 12/2006, Seite S 401 f. | 93 |