Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2007, Seite 151

Einschränkung der Anrechnung von KESt


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einschränkung der Anrechnung von KESt
Wenn Ihr (Ehe-)Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, wird nur die über 364 € hinausgehende KESt angerechnet (zurückgezahlt). Wenn für Sie Familienbeihilfe bezogen worden ist, wird nur die KESt, die über monatlich 50,90 € (610,80 € jährlich) hinausgeht, angerechnet (zurückgezahlt) (§ 97 Abs. 4 Z 2 EStG).
Es wird deshalb im Formular gefragt, ob Ihr (Ehe-)Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht oder ob für Sie im Jahr 2006 Familienbeihilfe bezogen wurde.
55


Daten werden geladen...