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Bilanzierung
Bilanzierung
Der Gewinn ist
noch 2006 durch Aufstellung einer Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Jahresabschluss) zu ermitteln, wenn
a) Ihr
Unternehmen, aus dem Sie Einkünfte beziehen, ein Gewerbebetrieb ist, der im Firmenbuch
eingetragen ist, oder
b) Ihr Unternehmen ein Gewerbebetrieb ist, der
nicht im Firmenbuch eingetragen ist, aber nach der Bundesabgabenordnung zur Buchführung
verpflichtet ist. Als nicht S. S 92protokollierter Gewerbetreibender sind Sie zur
Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet, wenn Sie folgende Buchführungsgrenzen
überschritten haben:
Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
jeweils mehr als 400.000 € , bei Lebensmitteleinzelhändlern und
Gemischtwarenhändlern jeweils mehr als 600.000 € oder bei land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben der Wert zum 1. Jänner mehr als 150.000 €
beträgt, oder
c) wenn Sie freiwillig Bücher führen.
Unter
den vorstehenden Voraussetzungen sind sowohl Einzelfirmen als auch
Personengesellschaften (OHG, KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH & Co KG) zur
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