Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2007, Seite 170

Nichtanwendung der 75-%-Grenze beim Verlust


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nichtanwendung der 75-%-Grenze beim Verlust (Kennzahl 419)
Insoweit im Gesamtbetrag der Einkünfte Sanierungsgewinne oder Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinne enthalten sind, ist die oben beschriebene Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Das bedeutet, dass bei Vorhandensein derartiger Gewinne der Verlustvortrag in Höhe dieser Gewinne nicht auf 75% begrenzt wird. Zur Ermittlung der tatsächlichen Vortragsgrenze sind die Sanierungsgewinne oder Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinne unter der Kennzahl 419 einzutragen. Die Eintragung wird automatisch um 75% des um die in Kennzahl 419 enthaltenen Betrages verminderten Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht und ergibt damit die in Betracht kommende Vortragsgrenze.
91


Daten werden geladen...