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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 136

Veräußerungsgewinn


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Falls in den Einkünften aus selbständiger Arbeit ein Veräußerungsgewinn enthalten ist, kann dieser bei den Kennzahlen 321, 322 und 316 aus der normalen Besteuerung S. S 137ausgeschieden werden (siehe Anm. 15, Seite S 133). Bei Kennzahl 324 werden 1/3-, 1/5- oder 1/10-Teilbeträge aus Vorjahren angeführt. Bezüglich der Angaben zu den Kennzahlen 322, 323 und 324 siehe die Ausführungen zu den Kennzahlen 311 bis 315 auf Seite S 133 f.
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