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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 183

Die Berechnung der Einkommensteuer

S. S 183Die Berechnung der Einkommensteuer
Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälfte-Steuersatz" oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.
Die Einkommensteuer beträgt jährlich:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bei einem Einkommen von
Einkommensteuer
Steuersatz
10.000 Euro und darunter
0 Euro
0%
25.000 Euro
5.750 Euro
23%
51.000 Euro
17.085 Euro
33,5%

Für Einkommensteile über 51.000 Euro beträgt der Steuersatz 50%.
Nach dem Gesetzestext ist die Einkommensteuer bei einem Einkommen über 10.000 EUR nach folgender Formel zu berechnen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen
Einkommensteuer in Euro
über 10.000 Euro bis 25.000 Euro
(Einkommen – 10.000) x 5.750
15.000
über 25.000 Euro bis 51.000 Euro
(Einkommen – 25.000) x 11.335
+ 5.750
26.000
über 51.000 Euro
(Einkommen – 51.000) x 0,5 + 17.085

Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar:
1. Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag 364 EUR
2. Unterhaltsabsetzbetrag in varia...
















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