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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 215
Die Körperschaftsteuererklärung für 2006
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Die Körperschaftsteuererklärung für 2006 Im Folgenden wird die Körperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, die zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des Handelsrechtes verpflichtet sind (Formular K 1), besprochen. Weitere Erläuterungen enthalten die "Erläuterungen für das Ausfüllen" der Körperschaftsteuererklärungen (K 4). Für die Veranlagung 2006 sind die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 zu berücksichtigen, die als Zusammenfassung des geltenden Rechts anzusehen sind. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Kodex KStG-Richtlinienkommentar. Die Körperschaftsteuererklärung 2006 ist, wie bereits bei der Einkommensteuererklärung ausgeführt, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zu den Einzelheiten siehe bei der Einkommensteuererklärung. Im Körperschaftsteuerformular K1 sowie in der Ausfüllhilfe K4 wird bei fast allen Positionen auf das Einkommensteuerformular hingewiesen. Daher entfallen nähere Ausführungen dazu und wir verweisen im Text ebenfalls auf die Ausführungen zur Einkommensteuererklärung 2006. Gemäß § 80 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen. Bei schuldhaft... |