HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
1. Aufl. 2026
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ANHANG II EUROPÄISCHES STANDARDISIERTES MERKBLATT (ESIS-MERKBLATT)
Anmerkungen zu Anhang II
1
Der Anhang II des HIKrG unterscheidet sich vom Anhang II des VKrG inhaltlich wesentlich, da hier ein Verbesserungsbedarf geortet wurde.
Der Anhang II des HIKrG gliedert sich in zwei Teile, nämlich
Teil A: Muster eines ESIS-Merkblattes
Teil B: Hinweise zum Ausfüllen des ESIS-Merkblattes
2
Möchte man die Europäischen Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz (Anhang II VKrG) und das Europäische standardisierte Merkblatt nach dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (Anhang II Teil A HIKrG) vergleichen, so unterscheiden sich diese nicht nur in der optischen Aufmachung, sondern auch inhaltlich, da das HIKrG weitaus detailliertere Vorgaben macht, wie unterhalb dargestellt.
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Anhang II | |||
Vorbemerkungen | |||
1. | Kreditgeber | 1. | Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers |
2. | ie: Kreditvermittler | 2. | Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts |
3. | Hauptmerkmale des Kredits | ||
4. | Zinssatz und andere Kosten | 3. | Kreditkosten |
5. | Häufigkeit und Anzahl der Ratenzahlungen | ||
6. | Höhe der einzelnen Raten | ||
7. | ie: Beispiel eines Tilgungsplans | ||
8. | Zusätzliche Auflagen | ||
9. | Vorzeitige Rückzahlung | ||
10. | Flexible Merkmale | ||
11. | Sonstige Rechte des Kreditnehmers | 4. | Andere wichtige rechtliche ... |