Suchen Kontrast Hilfe
HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
König

HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5436-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
König - HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

§ 10 Vorvertragliche Informationen zur Kreditwürdigkeitsprüfung

Maria König

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesetzliche Grundlagen
WIKrRL
VKrRL
Vorvertragliche Informationen zur Kreditwürdigkeitsprüfung
§ 10
Art 20 (3) (4); Art 18 (5b) (7)
-
-

1

Systematisch und kosmetisch wäre es mE sinnvoller, die §§ 9 und 10 HIKrG zu tauschen, damit die wesentlichen vorvertraglichen Informationspflichten allesamt in einem Block zusammenstehen; dies vor allem aber auch, weil die vorvertragliche Information zur Kreditwürdigkeitsprüfung der Durchführung derselben rein logisch betrachtet zeitlich vorgelagert ist, denn diese Bestimmung „fasst die Regelungen zum Informationsaustausch zwischen Kreditgeber und Verbraucher im Vorfeld der Kreditwürdigkeitsprüfung zusammen“. Diese Regelung ist im Vergleich zum VKrG neu; dort existiert keine korrelierende Bestimmung.

2

Um überhaupt eine Bonitätsprüfung durchführen zu können, benötigt der Kreditgeber eine gewisse Grundlage an Informationen, welche teilweise auch vom Verbraucher beizubringen sind. Das bedeutet, dass der Kreditgeber in der vorvertraglichen Phase (dh noch immer vor Vertragsabschluss) ein verhältnismäßiges Auskunftsersuchen (formfrei) an den Verbraucher stellen kann, welches dadurch beschränkt ist, dass diese...

Daten werden geladen...