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HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
König

HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5436-2

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König - HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

§ 5 Anwendungsbereich

Maria König

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Gesetzliche Grundlagen
WIKrRL
VKrRL
Anwendungsbereich
§ 5 iVm §§ 1, 2 Abs 3
Art 3 iVm Art 4 Z 3, ErwGr 12
-
-

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überblick
1- 3
II.
Persönlicher Anwendungsbereich
4- 20
III.
Sachlicher Anwendungsbereich
21- 40
IV.
Zeitlicher Anwendungsbereich
V.
Ausnahmen
42- 46
VI.
Abgrenzung
47- 50

I. Überblick

1

Grob umrissen gilt gemäß § 5 Abs 1 HIKrG der 2. Abschnitt für ausgewählte Formen von Verbraucherkreditverträgen.

2

Ein Verbraucherkreditvertrag ist ein Kreditvertrag im Sinne des § 988 ABGB, an dem ein Unternehmer als Kreditgeber und ein Verbraucher als Kreditnehmer beteiligt sind. Aber nicht jeder Verbraucherkreditvertrag ist vom HIKrG erfasst, sondern eben nur spezielle, nämlich Hypothekar- und Immobiliarkreditverträge.

I. Überblick

Abb 7: Verbraucherkreditvertrag

3

§ 5 Abs 2 HIKrG statuiert einen Ausnahmenkatalog für Kreditverträge, auf welche das HIKrG nicht anzuwenden ist.

II. Persönlicher Anwendungsbereich

4

Das HIKrG knüpft hinsichtlich der Definition Verbraucher bzw Unternehmer an das KSchG an, weshalb die bisherige Lehre und Rechtsprechung in diesem Punkt zur Anwendung gelangen. Kurz umrissen gilt als Unternehmer derjenige, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört; im Zweifel liegt ein unternehmensbezogenes Geschäft vor. Jed...

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