HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 18 Kündigungsrecht und ähnliche Rechte des Kreditgebers
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Gesetzliche Grundlagen | ||||
WIKrRL | VKrRL | |||
Kündigungsrecht und ähnliche Rechte des Kreditgebers | § 18 | - | § 14 | Art 13 |
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einleitung | |
II. | Das Kündigungsrecht des Kreditgebers gemäß § 18 Abs 1 HIKrG | |
III. | Das Auszahlungsverweigerungsrecht gemäß § 18 Abs 2 HIKrG | |
IV. | Der Terminverlust gemäß § 18 Abs 3 HIKrG |
I. Einleitung
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§ 18 HIKrG regelt bestimmte Rechte des Kreditgebers, nämlich die Kündigung des Kreditvertrages, das Auszahlungsverweigerungsrecht und den Terminverlust. Es findet sich hierzu keine Entsprechung in der WIKrRL, sondern wurde dies großteils aus dem VKrG übernommen, weshalb auf die hierzu bereits vorhandene Literatur zurückgegriffen werden kann. Fraglich ist jedoch, ob die Tatsache, dass der nationale Gesetzgeber aus dem VKrG „abgeschrieben“ hat, ausreichend Substrat dafür bildet, dass die Intentionen bzw Vorgaben der VKrRL - welche bekanntlich vollharmonisierend war - vollinhaltlich auf das HIKrG im Rahmen einer richtlinienkonformen Interpretation übertragen werden können oder ob hier zB aufgrund des Wesensunterschiedes eine Andersbehandlung notwendig ist. Anders gesagt: Ist es vom (Umsetzungs-)Willen des nationalen Gesetzgebers umfasst, dass im Rahmen des HIKrG, auch ohne ents...