HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 12 Verbindliche Angebote
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesetzliche Grundlagen | ||||
WIKrRL | VKrRL | |||
Verbindliche Angebote | § 12 | Art 14 (3) (6) (11); Anhang II Teil B Abschnitt 11, 14/3 ErwGr 44, 46 | [§ 9] | - |
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Einleitung | |
II. | Verbindliche Angebote nach § 12 Abs 1 bis 3 HIKrG | |
III. | Mängel des ESIS-Merkblattes § 12 Abs 4 HIKrG |
I. Einleitung
1
Diese Bestimmung ist thematisch zweigeteilt. Zunächst werden - in Umsetzungsabsicht der Vorgaben der WIKrRL - in den ersten drei Absätzen Regelungen zu verbindlichen Angeboten geschaffen, wobei diese mit dem ESIS-Merkblatt und einem Kreditvertragsentwurf verknüpft werden. Eine korrespondierende Regelung betreffend verbindliche Angebote fehlt im VKrG zur Gänze.
2
Im letzten Absatz des § 12 HIKrG findet sich die gesetzliche Korrektur, welche bei gewissen Mängeln eines ESIS-Merkblattes eintritt. Dies beruht nicht auf Vorgaben der WIKrRL. Der österreichische Gesetzgeber hat vielmehr den § 9 Abs 5 VKrG ins HIKrG übernommen, jedoch derart abgeändert, dass nicht an die Mängel des Kreditvertragsentwurfes, sondern an die Mängel des ESIS-Merkblattes angeknüpft wird.
3
Möchte man § 12 HIKrG unbedingt mit einer Bestimmung des VKrG vergleichen, so gelingt dies am ehesten mit § 9 VKrG. § 12 HIKrG thematisiert nämlich - neben den dem VKrG unbekannten verbindlichen Angeboten - auch kurz den...