HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 20 Vorzeitige Rückzahlung
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Übersicht der Kommentierung
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I. Einleitung
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Der österreichische Gesetzgeber hat diese Bestimmung aus dem § 16 VKrG wortlautidentisch mit allen fünf Absätzen übernommen, weil seiner Ansicht nach diese Bestimmung bereits die Vorgaben des Art 25 WIKrRL erfüllt haben. In diesem Zusammenhang wurde der Teil betreffend Hypothekarkredite aus § 16 Abs 4 VKrG gestrichen und in § 20 Abs 4 HIKrG eingefügt. Lediglich die Informationspflicht des Kreditgebers über die Auswirkungen der vorzeitigen Rückzahlung gemäß Art 25 Abs 4 WIKrRL wurde als - über die bisherige Rechtslage des VKrG hinausgehend - umsetzungsbedürftig angesehen, weshalb das HIKrG um einen Absatz 6 erweitert wurde. § 20 HIKrG birgt derart viele Unklarheiten und Diskussionspotenzial in sich, dass man hierüber eine eigene Abhandlung verfassen könnte. Eine umfassende Darlegung würde den Umfang dieser Arbeit sprengen, weshalb nur sehr grob auf die wesentlichsten Punkte eingegangen werden kann.
II. Die vorzeitige Kreditrückzahlung
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Der Kreditnehmer hat bei Immobiliarkrediten - unabhängig von einer ...