HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
1. Aufl. 2026
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Vor §§ 1 ff: Regelungsgegenstand, Begriffsbestimmungen, allgemeine Bestimmungen
Übersicht
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I. | Aufbau | ||
II. | Historie | ||
III. | Bedeutung | ||
IV. | Relevante Rechtsquellen | ||
A. | EU-Leitlinien | ||
B. | Wohnimmobilienkreditrichtlinie WIKrRL | ||
C. | |||
V. | Abgrenzungen | ||
A. | WIKrRL und VKrRL | ||
B. | |||
C. | Öffentlich-rechtliche Bestimmungen | ||
I. Aufbau
1
Das HIKrG gliedert sich in sechs Abschnitte und zwei Anhänge. Der 1. Abschnitt umfasst die Paragraphen §§ 14 HIKrG und enthält grundlegende Bestimmungen. Dazu zählen Bestimmungen zum Regelungsgegenstand, zu Begriffsbestimmungen, zur Unwirksamkeit bestimmter Vereinbarungen sowie die explizite Festschreibung, dass sämtliche Informationen, die das HIKrG vorsieht, dem Verbraucher unentgeltlich zu erteilen sind. Der Schwerpunkt des HIKrG liegt im 2. Abschnitt und somit in den Regelungen betreffend Hypothekar- und Immobilienkreditverträge.
II. Historie
2
Um ein Gesetz zu verstehen, ist es in der Regel erforderlich, dessen Entstehungsgeschichte zu kennen. Um den Überblick bewahren zu können, wird nachfolgend die Entstehung (der zivilrechtlichen Bestimmungen) des Verbraucherimmobilienkredites anhand der erlassenen Rechtsakte in Österreich (bzw auch der Europäischen Union) dargestellt.
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Vorläufer: Darle... |