HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 24 Fremdwährungskredite
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Gesetzliche Grundlagen | ||||
WIKrRL | VKrRL | |||
Fremdwährungskredite | § 24, Anhang II Teil A und B, 3. und 6. Abschnitt | Art 4 Z 28, Art 23; ErwGr 4, 30 | (§ 2/12) | - |
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Das VKrG kannte zwar grundsätzlich Fremdwährungskredite, jedoch mit einem abweichenden Begriffsverständnis und keinen derart spezifischen Regelungen (insbesondere zu Warnpflichten und Konvertierungs- bzw zum Umstellungsrecht), wie sie nunmehr das HIKrG vorsieht. Insofern kann diese Bestimmung des HIKrG im Vergleich zum VKrG als neu bezeichnet werden.
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Fremdwährungskredite sind der Union ein „Dorn im Auge“, da Verbraucher in der Vergangenheit derartige Kredite gerne aufgenommen haben, um von den günstigen Kursentwicklungen und niedrigen Zinssätzen zu profitieren, ohne sich jedoch über das damit verbundene Wechselkursrisiko angemessen informiert zu haben oder sich dessen ausreichend bewusst gewesen zu sein. In Zusammenhang mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Klima, dem niedrigen Wissensstand in Finanzfragen und der unverantwortlichen Kreditvergabe und -aufnahme wird versucht, dieses Regulierungsversagen (welches die Wirtschaftskrise auslöste) mit den nunmehrigen Bestimmungen zu korrigieren. Aufgrund der Empfehlungen der Finanzmarktaufsic...