Suchen Kontrast Hilfe
HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
König

HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5436-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
König - HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

§ 8 Vorvertragliche Informationspflichten

Maria König

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesetzliche Grundlagen
WIKrRL
VKrRL
Vorvertragliche Informationspflichten
§ 8
Art 14, 16; ErwGr 20-22, 40 (44, 48)
§ 6
Art 5-7

1

In diesem Stadium steht dem Kreditinstitut bereits ein konkreter Vertragspartner gegenüber, weshalb bloß allgemeine Informationen zu Kreditprodukten nicht mehr ausreichen, sondern es sind sämtliche auf den Verbraucher zugeschnittenen Informationen zu erteilen, die von ihm benötigt werden, um die auf dem Markt verfügbaren Kreditprodukte zu vergleichen, ihre jeweiligen Auswirkungen zu prüfen und eine fundierte Entscheidung über den Abschluss des Kreditvertrages zu treffen. Diese Bestimmung wirkt für den Verbraucherrecht-Juristen sehr vertraut, denn ähnlich gelagerte Bestimmungen finden sich in nahezu allen verbraucherzivilrechtlichen Unionsrechtsakten, so auch bei der älteren Schwester des HIKrG, nämlich im § 6 VKrG.

2

Gleich vorweggenommen sei, dass sämtliche vorvertraglichen Informationspflichten nur für Immobiliarkredite gelten; bei reinen Hypothekarkrediten, welche nicht auch gleichzeitig Immobiliarkredite darstellen, ist es hingegen ausreichend, wenn die geringeren Informationspflichten nach § 6 VKrG - insbesondere nach dem Informationsformular ...

Daten werden geladen...