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HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
König

HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5436-2

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HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (1. Auflage)

Vor §§ 5 ff: Hypothekar- und Immobilienkreditverträge

1

Der 2. Abschnitt ist das Herzstück des HIKrG und regelt im Wesentlichen den Umgang mit jenen Verträgen, welchen das Gesetz seinen Namen verdankt, nämlich den Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen.

2

Zunächst steckt das Gesetz ab, auf welche Verträge dieses anwendbar ist und auf welche nicht (§ 5 HIKrG). Vor Kreditvertragsabschluss sind vom Kreditgeber bzw teilweise vom Kreditvermittler insbesondere die Bestimmungen zu der Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 9 HIKrG), den verbindlichen Angeboten (§ 12), dem Verbot von Koppelungsgeschäften (§ 23) sowie den zahlreichen Informationspflichten (§§ 6, 7, 8, 10 HIKrG) zu beachten. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist in der Praxis mit Sicherheit der wichtigste Bestandteil des HIKrG, welcher durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Datenbanken der Mitgliedstaaten der EU bzw des EWR sichergestellt werden soll (§ 11 HIKrG). Das HIKrG kennt aber nicht nur vorvertragliche Informationspflichten, sondern ist der Verbraucher auch während des aufrechten Vertrages zu informieren bzw sogar zu warnen (§§ 16, 17, 21, 24 HIKrG). Der Kreditvertragsabschluss ist somit nicht das Ende der Fahnenstange. Dem Verbraucher stehen nach Vertragsabschluss überdies unter and...

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