Suchen Kontrast Hilfe
HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
König

HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5436-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
König - HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

§ 16 Tilgungsplan

Maria König

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesetzliche Grundlagen
WIKrRL
VKrRL
Tilgungsplan
§ 16
ErwGr 40 (67); Anhang II Teil A und B Abschnitt 7
§ 10
Art 10

1

Eine konkrete Vorgabe in der WIKrRL für diese Bestimmung fehlt. Vielmehr wird § 10 VKrG vollkommen wortgleich übernommen, weshalb auf die hierzu vorhandene Literatur zurückgegriffen werden kann. Sinn und Zweck wird es sein, sicherzustellen, dass ausreichende Transparenz gegeben ist, um für den Verbraucher Klarheit bezüglich der Art seiner Verpflichtungen herzustellen. Es handelt sich nicht um eine vorvertragliche Informationspflicht, sondern um ein Verbraucherrecht im laufenden Kreditverhältnis.

2

Dem Verbraucher ist bei einem Kreditvertrag mit fester Laufzeit auf Verlangen kostenlos zu jedem beliebigen Zeitpunkt der Gesamtlaufzeit vom Kreditgeber ein Tilgungsplan zur Verfügung zu stellen. Daraus folgt, dass kein Anspruch auf Ausstellung eines Tilgungsplanes besteht, wenn ein Vertrag mit unbestimmter Laufzeit abgeschlossen wurde.

3

Im Schrifttum wird ausgeführt, dass bei einer beabsichtigten gänzlichen (nicht bloß teilweisen) Kreditrückführung nach § 20 HIKrG bzw § 16 VKrG ebenfalls kein Anspruch auf Ausstellung eines Tilgungsplanes besteht. Dies ist hochgradig problematisch, denn damit der V...

Daten werden geladen...