HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nach § 5: Exkurs: Das mehrstufige Informationsmodell - Ablauf und Sanktionen
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Überblick zu den Informationspflichten des HIKrG | |
II. | Die Zeitachse im Kreditvergabeprozess | |
III. | Zusammenlegung des vorvertraglichen Stadiums | |
IV. | Sanktionen |
I. Überblick zu den Informationspflichten des HIKrG
1
Im HIKrG sind zahlreiche Informationspflichten verankert. Diese können grob untergliedert werden in
die Informationspflichten vor Vertragsabschluss und
die Informationspflichten während des aufrechten Vertragsverhältnisses.
2
Vor Vertragsabschluss beginnen diese Pflichten bereits bei der Werbung des Kreditgebers (§ 6 HIKrG), pflanzen sich fort über die allgemeinen (§ 7 HIKrG) und vorvertraglichen Informationspflichten (§ 8 HIKrG) bis hin zu den vorvertraglichen Informationen zur Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 10 HIKrG), welche noch durch Informationen zu Auswirkungen auf den effektiven Jahreszins (§ 29 HIKrG) und die Standards für Beratungsleistungen (§ 14 HIKrG) flankiert werden. Die Informationspflichten nach den §§ 6, 7 HIKrG sind naturgemäß eingeschränkter, weil hier noch keine konkrete Person als Vertragspartner gegenübersteht. Sobald dieser bekannt ist, verdichten sich die Pflichten immer mehr, da dem Kreditinstitut durch Kenntnis des Vertragspartners und ...