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HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
König

HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5436-2

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König - HIKrG | Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

§ 29 Berechnung des effektiven Jahreszinses

Maria König

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GesetzlicheGrundlagen
WIKrRL
VKrRL
Berechnung des effektiven Jahreszinses
§ 29 iVm Anhang I
Art 17, Anhang I; ErwGr 1, 8, 49, 51-54, 78
§ 27
Art 19

1

Mit dieser Bestimmung setzt der österreichische Gesetzgeber die Vorgabe des Artikels 17 WIKrRL ohne inhaltliche Änderungen um.

2

Das VKrG regelt die Berechnung des effektiven Jahreszinses in § 27. Möchte man § 29 HIKrG und § 27 VKrG miteinander vergleichen, so kommt man zu dem Ergebnis, dass das HIKrG Ähnlichkeiten aufweist, jedoch auch hier über das VKrG hinausgeht, indem es zum einen zwei weitere Absätze schafft und zum anderen die übrigen Absätze inhaltlich abändert. Die große Gemeinsamkeit besteht darin, dass beide Bestimmungen ihren vollständigen Normgehalt erst durch den ebenfalls im Gesetzesrang stehenden Anhang I erhalten. Der Anhang I gliedert sich wiederum in zwei Teile. Der erste enthält die Grundgleichung zur Ermittlung des effektiven Jahreszinses, welche in beiden Gesetzen identisch ist. Der zweite Teil mit zusätzlichen Annahmen für die Berechnung weist wiederum Unterschiede auf.

3

Bevor man sich jedoch auf die Berechnung stürzt, ist zunächst abzuklären, was überhaupt der effektive Jahreszinssatz ist. Nach der Begriffsdefinit...

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