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Feil/Marent/Preisl

Grundbuchsrecht

2. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1304-8

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Dokumentvorschau
Grundbuchsrecht (2. Auflage)

Löschung einer Streitanmerkung wegen Fristversäumnis, § 68

S. 526 § 68

Wird die Löschung einer Streitanmerkung aus dem Grunde begehrt, weil die Klage auf Löschung nicht innerhalb der in den § 63, 67 bestimmten Fristen erhoben worden ist, so hat das Grundbuchsgericht, falls ihm nicht das Gegenteil bekannt ist, eine Tagsatzung auf kurze Zeit anzuordnen, bei welcher der, der die Streitanmerkung erwirkt hat, den Beweis zu liefern hat, dass die Klage rechtzeitig erhoben worden ist, widrigens die Löschung der Anmerkung zu bewilligen ist.

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Wird die Löschung der Streitanmerkung wegen Nichteinhaltung der 60-Tage-Frist des § 63 Abs 1 und des § 67 Satz 2 beantragt, ist eine Tagsatzung anzuberaumen (Verfahrensvorschrift), sofern dem Gericht nicht schon bekannt ist, dass die Frist eingehal...

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