Grundbuchsrecht
1. Aufl. 2010
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19. Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG 2002
Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG 2002 S. 1556
Grundbuchssache
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An das | |
Bezirksgericht Baden Conrad-von-Hötzendorf-Platz 6 | |
2500 Baden | Baden, 2009-02-01 |
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Antragsteller: | Gerhard Jäger, 1967-07-07, Beamter, Hauptplatz 69, 2500 Baden |
Grundbuch 04002 Baden EZ 6 | |
Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG 2002 | |
1-fach | |
3 Halbschriften | |
./A Einräumungserklärung 2009-01-02 in Ur- und Abschrift |
Die Erlassung des umseitigen Beschlusses wird beantragt:
(2. Seite)
Beschluss
Aufgrund der Eintragungsgrundlage
./A Einräumungserklärung 2009-01-02
wird ob der Liegenschaft in EZ 6 GB 04002 Baden (Eigentümer: Gunter Jungblut, 1975-07-07), bestehend aus dem Gst 416, folgende Eintragungen bewilligt:
Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 für Gerhard Jäger, geb 1967-07-07, an der Wohnung Top 16; zugleich sind nach § 40 Abs 3 WEG 2002 in der Aufschrift des Gutsbestandsblattes die Worte „Wohnungseigentum in Vorbereitung“ einzutragen.Hievon werden verständigt:
Gunter Jungblut, Botengasse 3, 2500 Baden
Gerhard Jäger, Hauptplatz 69, 2500 Baden, samt Einräumungserklärung in Urschrift
Franz Dragaschnig Baugesellschaft m.b.H., Ankergasse 23, 2500 Baden, als Wohn...