Grundbuchsrecht
1. Aufl. 2010
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27. Anmerkung der Rangordnung für die Verpfändung einer Forderung
Anmerkung der Rangordnung für die Verpfändung einer Forderung S. 1566
Grundbuchssache
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An das | |
Bezirksgericht Klosterneuburg Tauchnergasse 3 | |
3400 Klosterneuburg | Kosterneuburg, 2008-03-02 |
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Antragsteller: | Theodor Waibel, 1954-12-12, Immobilienmakler, Dorngasse 13, 3400 Klosterneuburg |
Grundbuch 01704 Klosterneuburg EZ 1711 | |
Rangordnung für Verpfändung € 50.000,00 | |
1-fach | |
1 Halbschrift |
Die Erlassung des umseitigen Beschlusses wird beantragt:
(2. Seite)
Beschluss
Aufgrund des beglaubigt unterfertigten Gesuches wird ob der Liegenschaft in EZ1711 GB 01704 Klosterneuburg (im Alleineigentum des Theodor Waibel, 1954-1212) die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Eintragung eines Pfandrechtes für eine Forderung von € 50.000,00 bis einschließlich … bewilligt.
Die einzige Ausfertigung dieses Beschlusses ist der Erste Bank AG (FN 222132g), Graben 21, 1010 Wien, zuzustellen.