Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

1. Allgemeine Grundbuchsabschrift (Anmerkung des Rekurses, der Streit anmerkung, Dienstbarkeit der Wohnung).

S. 1597 Hinweise zu Muster 1

  1. Es handelt sich hier um ein Muster einer allgemeinen Grundbuchsabschrift.

  2. Hier ist die Katastralgemeinde mit deren Kennnummer angegeben.

  3. Hier ist die Einlagezahl. Die Einlagezahl bildet den Grundbuchskörper. Aus welchen Grundstücken der Grundbuchskörper gebildet wird, ergibt sich aus den Eintragungen im „A1-Blatt“.

  4. Hier sind die Grundstücksnummern (Grundstücke) angeführt. Der Punkt vor 3450 zeigt, dass es sich um eine Bauparzelle handelt.

  5. Hier ist das A2-Blatt angeführt. Im konkreten Fall ist es so, dass der Grundbuchskörper, nämlich EZ 433, ein Miteigentumsrecht zu 1/3-Anteil an einer anderen Einlagezahl hat. Man spricht von einem Realrecht.

  6. Das B-Blatt ist das so genannte Eigentumsblatt. Hier ist der Eigentumsanteil eingetragen. 1/1 bedeutet, dass Alleineigentum vorliegt. Dann ist der Name des Eigentümers mit Geburtsdatum und Adresse angeführt. Ferner den Erwerbstitel, nämlich hier einen Übergabsvertrag. Aus der Zahl 3273/2009 (Tagebuchzahl) ergibt sich, dass es sich um eine Eintragung aus dem Jahre 2009 handelt. Wann die Eingabe eingelangt ist, muss ma...

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