Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

25. Dienstbarkeitsvertrag (Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechtes)

S. 1496 DIENSTBARKEITSVERTRAG

I.

In EZ 1648 GB 19402 Afing, bestehend aus den Grundstücken 489/5 und 2245 mit der darauf errichteten Gebäulichkeit Gleisweg 1, ist das Eigentumsrecht für Peter König, (1926-11-11), Pensionist, Korneuburg, Tullner Straße 40, zu 33/5776-Miteigentumsanteilen einverleibt.

Mit den vorgenannten Liegenschaftsanteilen ist das Wohnungseigentum an der Wohnung W 47 im neunten Obergeschoss links, bestehend aus Wohnräumen mit einer Nutzfläche von 29,84 m2 und Balkon mit einer Nutzfläche von 5,97 m2 verbunden.

Auf diesen Liegenschaftsanteilen lasten:

  1. das Pfandrecht für die Darlehensforderung des Wohnbaufonds für das Land Niederösterreich im Betrag von S 41.916,00 s.A., C-LNR 1,

  2. das Pfandrecht für die Darlehensforderung des Landes Niederösterreich im Betrag von € 29.000,00 s.A., C-LNR 2,

  3. das Veräußerungsverbot zu Gunsten des Landes Niederösterreich, C-LNR 3.

II.

Mittels dieses Vertrages räumt Peter König für sich und seine Rechtsnachfolger seiner Lebensgefährtin Maria Kraft, (1930-06-17), Pensionistin, Korneuburg, Tullner Straße 40, mit sofortiger Wirkung auf Lebenszeit das Wohnungsrecht in der vorbesc...

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