Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Grundbuchsrecht (1. Auflage)

19. Grundbuchsbeschluss über die Einverleibung des Eigentumsrechtes (aufgrund eines Grundbuchsantrags in Papierform)

S. 1630 TZ 5973/09

BESCHLUSS

I.

Aufgrund der Eintragungsgrundlagen

./A Kaufvertrag vom ;

./B Beschluss des BG Bregenz vom , TZ 4374/09;

./C Baugrundstücksbestätigung vom ;

./D Staatsbürgerschaftsnachweis Johanna Schmid vom ;

./E Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer vom ;

werden nachstehende grundbücherliche Eintragungen ob den 92/7020-Anteilen (B-LNR 12) (Eigentümerin: Gertrud Mayer, 1949-08-08), mit denen untrennbar Wohnungseigentum an W 12 verbunden ist, an der Liegenschaft in EZ 333 GB 91119 Rieden bewilligt:

Einverleibung des Eigentumsrechtes im Range TZ 4374/09 für

Johanna Schmid, geb. 1075-06-06
Feldgasse 23, 6900 Bregenz

II.

Hiervon werden verständigt:

  1. Gertrud Mayer, Lindenweg 23, 6850 Dornbirn;

  2. Johanna Schmid, Feldgasse 23, 6900 Bregenz;

  3. Dr. Michael Kuster, Rechtsanwalt, Bahnhofstraße 23, 6850 Dornbirn, unter Rückschluss sämtlicher Originalurkunden;

  4. Amt der Landeshauptstadt Bregenz, 6900 Bregenz;

  5. Finanzamt Bregenz, Bahnhofstraße, 6900 Bregenz.

Bezirksgericht Bregenz
Abt. 8. am

Josef Hämmerle
...

Daten werden geladen...