Grundbuchsrecht
1. Aufl. 2010
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24. Einverleibung eines Pfandrechtes mit Vorrangseinräumung sowie Antrag auf Gebührenbefreiung
Einverleibung eines Pfandrechtes mit Vorrangseinräumung sowie Antrag auf Gebührenbefreiung S. 1563
Grundbuchssache
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An das | |
Bezirksgericht St. Pölten Schießstattring 6 | |
3100 St. Pölten | St. Pölten, 2009-03-05 |
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Antragsteller: | Georg Schlager, 1961-04-03, Webmeister, Marktplatz 9, 3100 St. Pölten |
Grundbuch 19552 Pyhra EZ 3 | |
Pfandrechtseinverleibung, Vorrangseinräumung | |
1-fach | |
3 Halbschriften | |
./A Schuld- und Pfandbestellungsurkunde 2009-01-03 in Ur- und Abschrift | |
5 Halbschriften |
Es wird hiermit der Antrag auf Gebührenbefreiung gemäß § 42 Abs 3 Wohnhaussanierungsgesetz 1984 unter Vorlage der Förderungszusicherung 2009-01-02 gestellt und die Erlassung des umseitigen Beschlusses beantragt:
(2. Seite)
Beschluss
Aufgrund der Eintragungsgrundlage ./A Schuld- und Pfandbestellungsurkunde 2009-01-03 werden ob der Liegenschaft in EZ 3 GB Pyhra (Eigentümer: Georg Schlager, 1961-04-03), bestehend aus dem Gst 21/2, folgende Eintragungen bewilligt:
Einverleibung des Pfandrechtes für die Darlehensforderung von € 700.100,00 samt 6 % Zinsen, 1 % Verzugs- und 7 % Zinseszinsen und Nebengebühren im Höchstbetrag von € 10.700,00 für die Raiffeisenbausparkasse Gesellscha...