Feil/Marent/Preisl

Grundbuchsrecht

2. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1304-8

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Grundbuchsrecht (2. Auflage)

Dienstbarkeiten und Reallasten, § 12

S. 172 b) der Dienstbarkeiten und Reallasten:

§ 12

(1) Bei Dienstbarkeiten und Reallasten muß Inhalt und Umfang des einzutragenen Rechtes möglichst bestimmt angegeben werden; einer Angabe des Geldwertes bedarf es nicht.

S. 173 (2) Sollen Dienstbarkeiten auf bestimmte räumliche Grenzen beschränkt sein, so müssen diese genau bezeichnet werden.


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Rz
Allgemeines
1
Dienstbarkeiten
2
Verbücherung
7
Vermögensbestandteil ...

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