Grundbuchsrecht

1. Aufl. 2010

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Grundbuchsrecht (1. Auflage)

17. Rechtsanwaltstarifgesetz S. 1212

Bundesgesetz vom über den Rechtsanwaltstarif (Rechtsanwaltstarifgesetz – RATG)

BGBl 1969/189 idF BGBl I 2009/141

Nicht amtliche Gesetzesübersicht

§ 1 Gegenstand des Tarifs

§ 2 Einschränkung der Geltung des Tarifs

§§ 3–14 Bemessungsgrundlage

§ 15 Erhöhung der Entlohnung bei mehreren Personen

§ 16 Auslagen

§ 17 Besorgung mehrerer Geschäfte während einer Reise

§ 18 Kostenverzeichnisse

§ 19 Entlohnung bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten mehrerer Rechtsanwälte

§ 20 Zustellungsbevollmächtigter

§ 21 Prüfung durch das Gericht; Entlohnung über das Maß des Tarifs

§ 22 Abgesonderte Schriftsätze

§ 23 Einheitssatz für Nebenleistungen

§ 23a Erhöhung der Entlohnung im elektronischen Rechtsverkehr

§ 24 Abgekürzte Verzeichnung der Kosten (Normalkostentarif)

§ 25 Festsetzung von Zuschlägen

§ 26 Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 27 (Vollziehung)

Tarifposten

Gegenstand des Tarifs
§ 1.

(1) Die Rechtsanwälte haben im zivilgerichtlichen Verfahren und im schiedsrichterlichen Verfahren nach den § 577 ff. der Zivilprozeßordnung sowie in Strafverfahren über eine Privatanklage und für die Vertretung von Privatbeteiligten Anspruch auf Entl...

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