Grundbuchsrecht
1. Aufl. 2010
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11. Grunderwerbsteuergesetz S. 878
Bundesgesetz vom betreffend die Erhebung einer Grunderwerbsteuer (Grunderwerbsteuergesetz 1987 – GrEStG 1987)
BGBl 1987/309 idF BGBl I 2008/85 und BGBl I 2009/135
Nicht amtliche Gesetzesübersicht
§ 1 Erwerbsvorgänge
§ 2 Grundstücke
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
§ 4 Art der Berechnung
§ 5 Gegenleistung
§ 6 Wert des Grundstückes
§ 7 Steuersatz
§ 8 Steuerschuld
§ 9 Steuerschuldner
§ 10 Abgabenerklärung
§ 11 Befugnis zur Selbstberechnung
§ 12 Selbstberechnungserklärung
§ 13 Erhebung der Steuer bei Selbstberechnung
§ 14 (aufgehoben)
§ 15 Aufbewahrung, Überprüfung
§ 16 Mitteilungspflicht
§ 17 Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer
§ 18 Übergangsbestimmungen und Aufhebung bisheriger Rechtsvorschriften
Erwerbsvorgänge
§ 1.
S. 879 (1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen:
ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet,
der Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist,
ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruches begründet,
ein Rech...